Garantiebedingungen der Zahnarztpraxis biadent

7 Jahre Garantie. Wir vertrauen in unsere Arbeit. Bei regelmäßiger Prophylaxe-Teilnahme in einem Intervall nach zahnärztlicher Vorgabe geben wir Ihnen ein erweitertes Garantieversprechen auf Ihren Zahnersatz.

§1 Geltungsbereich

Diese Garantiebedingungen gelten für ausgewählte zahnärztliche Leistungen der Zahnarztpraxis biadent, insbesondere für Zahnersatz, Implantate,restaurative Leistungen sowie ästhetische Behandlungen, soweit im Einzelfall eine Garantie zugesagt wird.

§2 Voraussetzung der Garantie

Die Garantie setzt voraus, dass der Patient/die Patientin

  • alle zahnärztlichen Anweisungen und Behandlungsempfehlungen des behandelnden Zahnarztes oder Behandlers vollständig einhält und
  • die empfohlenen Prophylaxe- und Kontrollintervalle regelmäßig und fristgerecht wahrnimmt.

Die individuell festgelegten Maßnahmen und Intervalle ergeben sich aus dem persönlichen Behandlungs- und Prophylaxeplan.

§3 Prophylaxe und Kontrollintervalle

Um den langfristigen Erfolg Ihrer Behandlung und die Gültigkeit unserer Garantie zu gewährleisten, gelten folgende Bedingungen: 

  • Exklusive Bindung an das praxiseigene Prophylaxe-Programm 
    Der Garantieanspruch ist zwingend an die regelmäßige Teilnahme an der Professionellen Mechanischen Zahnreinigung (PMZR) bzw. Individualprophylaxe gebunden. Diese Maßnahmen müssen ausschließlich in unserer Praxis durch unser Fachpersonal durchgeführt werden, um eine lückenlose Dokumentation und Qualitätskontrolle nach unseren klinischen Standards zu gewährleisten. 
  • Festlegung der Kontrollintervalle 
    Das erforderliche Behandlungsintervall (z. B. vierteljährlich, halbjährlich oder individuell) wird durch den behandelnden Zahnarzt auf Basis Ihres aktuellen Mundhygienestatus und des klinischen Befundes verbindlich festgelegt. 
  • Fristen und Versäumnisse
    Ein Garantieanspruch erlischt rückwirkend, wenn Prophylaxetermine versäumt oder nicht fristgerecht wahrgenommen werden.

§4 Pflichten des Patienten

Der Patient/die Patientin verpflichtet sich insbesondere:

  • die empfohlene häusliche Mundhygiene durchzuführen,
  • schädigende Einflüsse (z. B. Knirschen ohne empfohlene Schiene, unsachgemäße Belastung von Zahnersatz) zu vermeiden,
  • Veränderungen oder Beschwerden unverzüglich der Zahnarztpraxis biadent mitzuteilen.

§5 Ausschluss der Garantie

Die Garantie entfällt insbesondere bei:

  • Nichtbeachtung der zahnärztlichen oder therapeutischen Anweisungen,
  • unterlassener oder unregelmäßiger Prophylaxe,
  • unsachgemäßer Nutzung oder Pflege,
  • externen Einwirkungen (z. B. Unfall, Gewalteinwirkung),
  • nachträglichen Behandlungen durch Dritte ohne vorherige Abstimmung mit der Zahnarztpraxis biadent.

Sämtliche von der Zahnarztpraxis biadent gewährten Garantieleistungen sind personenbezogen und an den Fortbestand der Praxis unter der aktuellen Trägerschaft gebunden. Im Falle einer Praxisübernahme, des Verkaufs der Praxis oder der Eintritt des Praxisinhabers in den Ruhestand erlöschen sämtliche Garantieansprüche mit Wirkung zum Zeitpunkt der Betriebsübergabe oder Geschäftsaufgabe. Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsrechte des Patienten bleiben hiervon unberührt.

§6 Garantieleistung

Im Garantiefall beschränkt sich der Leistungsanspruch des Patienten gegenüber der Zahnarztpraxis biadent auf die unentgeltliche Nachbesserung oder Reparatur der beanstandeten zahnärztlichen Leistung. Die Entscheidung über die Notwendigkeit und Art der Maßnahme obliegt ausschließlich der fachlichen Einschätzung eines behandelnden Zahnarztes. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§7 Individualität der Garantie

Art, Umfang und Dauer der Garantie richten sich nach:

  • der jeweiligen Behandlung,
  • den individuellen Risikofaktoren,
  • den Vorgaben des behandelnden Zahnarztes oder Behandlers.

Eine pauschale Garantie besteht nicht.

§8 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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